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   VG Hamburg, 29.03.2021 - 14 E 4932/20   

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VG Hamburg, 29.03.2021 - 14 E 4932/20 (https://dejure.org/2021,31870)
VG Hamburg, Entscheidung vom 29.03.2021 - 14 E 4932/20 (https://dejure.org/2021,31870)
VG Hamburg, Entscheidung vom 29. März 2021 - 14 E 4932/20 (https://dejure.org/2021,31870)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    Art 33 Abs 2 GG, § 123 VwGO
    (Kein) Anordnungsgrund, wenn der Antragsteller in einem ranglistenbasierten Auswahlverfahren die erforderliche Benotung für die Beförderung aufweist, er aber wegen Eignungszweifeln ausgeschlossen worden ist (hier: laufendes Disziplinarverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Hamburg, 29.03.2021 - 14 E 4932/20
    Denn es fehlt dem Dienstherrn die Dispositionsbefugnis, eine Beförderungsstelle außerhalb eines ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens zu vergeben bzw. im Fall eines gerichtlichen Eilverfahrens dem Antragsteller für den Fall des Obsiegens eine Beförderungsstelle außerhalb eines Auswahlverfahrens zuzusichern; eine solche "freihändige" Vergabe missachtete die Bewerbungsverfahrensansprüche Dritter (vgl. auch VG Hamburg, Beschl. v. 27.9.2019, 14 E 2361/19, n.v.; zum Fehlen der entsprechenden Dispositionsbefugnis in solchen Fällen BVerwG, Urt. v. 21.8.2003, 2 C 14/02, juris Rn. 21; OVG Münster, Beschl. v. 9.5.2019, 1 B 371/19, juris Rn. 9 f.; VGH Mannheim, Beschl. v. 14.12.2017, 4 S 2099/17, juris Rn. 5).

    Allerdings ist eine solche Zusicherung dann zulässig, wenn die streitbefangene Beförderungsstelle Gegenstand eines ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens gewesen und dabei freigeblieben ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.2003, 2 C 14/02, juris Rn. 21; Urt. v. 22.1.1998 2 C 8/97, juris Ls., Rn. 20; VGH Mannheim, Beschl. v. 11.2.2019, 4 S 932/18, juris Rn. 18; VGH München, Beschl. v. 12.9.2017, 6 CE 17.1220, juris Rn. 19).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Hamburg, 29.03.2021 - 14 E 4932/20
    Das gilt unabhängig davon, dass der Beamte für sich selbst letztlich nur eine einzige Beförderung erstrebt und erstreben kann, wobei der Antrag des Beamten bei mehreren zeitgleich beabsichtigten Beförderungen bestimmt, ob er die Beförderung nur eines ausgewählten Bewerbers oder aber mehrerer oder aller ausgewählten Bewerber angreift (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.2012, 2 VR 5/12, juris Rn. 19).

    Dies wäre im vorliegenden Fall indes rechtsmissbräuchlich, weil diese Blockade zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs des Antragstellers wegen "seiner" freigebliebenen Beförderungsstelle, die nach der Zusicherung der Antragsgegnerin auch freibleibt, nicht notwendig ist (vgl. dazu VGH München, Beschl. v. 12.9.2017, juris Rn. 21 f. unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 22.11.2012, 2 VR 5/12, juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 12.09.2017 - 6 CE 17.1220

    Konkurrentenstreit - Rechtmissbräuchliches Begehren auf Blockade sämtlicher

    Auszug aus VG Hamburg, 29.03.2021 - 14 E 4932/20
    Allerdings ist eine solche Zusicherung dann zulässig, wenn die streitbefangene Beförderungsstelle Gegenstand eines ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens gewesen und dabei freigeblieben ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.2003, 2 C 14/02, juris Rn. 21; Urt. v. 22.1.1998 2 C 8/97, juris Ls., Rn. 20; VGH Mannheim, Beschl. v. 11.2.2019, 4 S 932/18, juris Rn. 18; VGH München, Beschl. v. 12.9.2017, 6 CE 17.1220, juris Rn. 19).

    Diese Konstellation gleicht dem Fall, dass eine Beförderungsstelle Gegenstand eines ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens im Wege einer Ausschreibung gewesen und dabei freigeblieben ist (vgl. VGH München, Beschl. v. 12.9.2017, 6 CE 17.1220, juris Rn. 19).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Hamburg, 29.03.2021 - 14 E 4932/20
    Dies ist regelmäßig der Fall, weil die Ernennung nach dem Grundsatz der Ämterstabilität nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 4.11.2010, 2 C 16/09, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 8.97

    Einstellung als Beamter auf Probe, Zusage der Freihaltung einer freigewordenen

    Auszug aus VG Hamburg, 29.03.2021 - 14 E 4932/20
    Allerdings ist eine solche Zusicherung dann zulässig, wenn die streitbefangene Beförderungsstelle Gegenstand eines ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens gewesen und dabei freigeblieben ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.2003, 2 C 14/02, juris Rn. 21; Urt. v. 22.1.1998 2 C 8/97, juris Ls., Rn. 20; VGH Mannheim, Beschl. v. 11.2.2019, 4 S 932/18, juris Rn. 18; VGH München, Beschl. v. 12.9.2017, 6 CE 17.1220, juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2019 - 4 S 932/18

    Zusage im Rahmen des Beförderungsverfahrens - Mindestwartezeit vor Ernennung im

    Auszug aus VG Hamburg, 29.03.2021 - 14 E 4932/20
    Allerdings ist eine solche Zusicherung dann zulässig, wenn die streitbefangene Beförderungsstelle Gegenstand eines ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens gewesen und dabei freigeblieben ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.2003, 2 C 14/02, juris Rn. 21; Urt. v. 22.1.1998 2 C 8/97, juris Ls., Rn. 20; VGH Mannheim, Beschl. v. 11.2.2019, 4 S 932/18, juris Rn. 18; VGH München, Beschl. v. 12.9.2017, 6 CE 17.1220, juris Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2019 - 1 B 371/19

    Konkurrentenstreitigkeit; Beförderungsauswahl; Rechtsschutzinteresse;

    Auszug aus VG Hamburg, 29.03.2021 - 14 E 4932/20
    Denn es fehlt dem Dienstherrn die Dispositionsbefugnis, eine Beförderungsstelle außerhalb eines ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens zu vergeben bzw. im Fall eines gerichtlichen Eilverfahrens dem Antragsteller für den Fall des Obsiegens eine Beförderungsstelle außerhalb eines Auswahlverfahrens zuzusichern; eine solche "freihändige" Vergabe missachtete die Bewerbungsverfahrensansprüche Dritter (vgl. auch VG Hamburg, Beschl. v. 27.9.2019, 14 E 2361/19, n.v.; zum Fehlen der entsprechenden Dispositionsbefugnis in solchen Fällen BVerwG, Urt. v. 21.8.2003, 2 C 14/02, juris Rn. 21; OVG Münster, Beschl. v. 9.5.2019, 1 B 371/19, juris Rn. 9 f.; VGH Mannheim, Beschl. v. 14.12.2017, 4 S 2099/17, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 4 S 2099/17

    Beförderung bei Stellenblockade

    Auszug aus VG Hamburg, 29.03.2021 - 14 E 4932/20
    Denn es fehlt dem Dienstherrn die Dispositionsbefugnis, eine Beförderungsstelle außerhalb eines ordnungsgemäßen Auswahlverfahrens zu vergeben bzw. im Fall eines gerichtlichen Eilverfahrens dem Antragsteller für den Fall des Obsiegens eine Beförderungsstelle außerhalb eines Auswahlverfahrens zuzusichern; eine solche "freihändige" Vergabe missachtete die Bewerbungsverfahrensansprüche Dritter (vgl. auch VG Hamburg, Beschl. v. 27.9.2019, 14 E 2361/19, n.v.; zum Fehlen der entsprechenden Dispositionsbefugnis in solchen Fällen BVerwG, Urt. v. 21.8.2003, 2 C 14/02, juris Rn. 21; OVG Münster, Beschl. v. 9.5.2019, 1 B 371/19, juris Rn. 9 f.; VGH Mannheim, Beschl. v. 14.12.2017, 4 S 2099/17, juris Rn. 5).
  • VG Schleswig, 24.08.2017 - 12 B 26/17

    Einstweilige Anordnung auf Berücksichtigung eines Beamten im Auswahlverfahren

    Auszug aus VG Hamburg, 29.03.2021 - 14 E 4932/20
    Auch die Bezugnahme auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 24. August 2017 (12 B 26/17) führt zu keinem anderen Ergebnis.
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